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Verfassungsschutz stellt AfD in Sachsen-Anhalt unter Beobachtung

02.02.2021, Sachsen-Anhalt, Dessau-Ro
Sein Landesverband steht schon unter Beobachtung: AfD-Fraktionschef in Sachen-Anhalt, Oliver Kirchner.Bild: dpa / Sebastian Willnow
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Verfassungsschutz stellt AfD in Sachsen-Anhalt unter Beobachtung

26.01.2021, 07:3809.02.2021, 14:12
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Der gesamte AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt ist einem Medienbericht zufolge vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt worden. Nach Recherchen der "Mitteldeutschen Zeitung" ("MZ") können die knapp 1400 Mitglieder ab sofort mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt sieht demnach nach jahrelanger Materialsammlung genug Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der AfD um einen rechtsextremen Verdachtsfall handelt.

Der neue Status gilt laut "MZ" bereits seit dem 12. Januar. Darüber habe der Verfassungsschutz die Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Landtags am Montag in geheimer Sitzung informiert. Nach "MZ"-Informationen bescheinigt der Verfassungsschutz der Landes-AfD unter anderem Angriffe auf die Menschenwürde, die Ablehnung rechtsstaatlicher Prinzipien und Demokratiefeindlichkeit.

Vorwurf von Missbrauch des Verfassungsschutzes

Sachsen-Anhalts AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner warf der Landesregierung einen Missbrauch des Verfassungsschutzes zur Schwächung der AfD vor. "Der Verfassungsschutz ist längst zu einem reinen Etabliertenschutz geworden", sagte Kirchner der "MZ". Die Beobachtung sei unbegründet, die AfD halte sich eine Klage offen. "Ich kenne keinen bei uns, der eine kriminelle Vereinigung gründen und das System stürzen will", sagte Kirchner.

Die AfD ist in Sachsen-Anhalt die größte Oppositionspartei. Sie hatte bei der Landtagswahl 2016 gut 24 Prozent der Stimmen geholt. Erst in der vergangenen Woche hatten mehrere Medien berichtet, dass in dieser Woche eine Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur Bundes-AfD fallen könnte. Demnach wollte der Verfassungsschutz die Gesamtpartei als Verdachtsfall einstufen, was eine Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen würde. Das Bundesamt hatte die AfD 2019 als Prüffall eingestuft.

(pas/afp)

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