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Kontroverse um Sterbehilfe: Das sagen Mediziner, Ethiker und Hospizmitarbeiter

Sterbehilfe scheint für viele Menschen eine Lösung, sich friedlich und ohne Schmerzen von ihrem Leben und Angehörigen zu verabschieden.
Sterbehilfe scheint für viele Menschen eine Lösung, sich friedlich und ohne Schmerzen von ihrem Leben und Angehörigen zu verabschieden.Bild: iStockphoto
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Geschäft mit dem Tod oder Sterben in Würde? Urteil zur Sterbehilfe spaltet Experten

26.02.2020, 17:2826.02.2020, 19:52
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Es ist ein Urteil, das einige Menschen zweifeln lässt – und anderen die langersehnte Hoffnung auf ein Lebensende ohne Leid bietet: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch entschieden, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland nicht verfassungsgemäß sei.

Das bedeutet: Das Verfassungsgericht öffnet die Tür für eine Liberalisierung der Sterbehilfe.

Die aktive Sterbehilfe, bei der ein Arzt eine tödliche Spritze setzen würde, wie es zum Beispiel in den Niederlanden möglich ist, wird weiterhin verboten sein. Aber die Bundesregierung muss nun die rechtlichen Grundlagen schaffen, um auch eine geschäftsmäßige Sterbehilfe von Ärzten oder durch Vereinen wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der Schweiz zu erlauben.

Gemischte Reaktionen auf das Urteil zur Sterbehilfe – watson hat sie zusammengetragen

Während einige nun unseriöse Angebote von Sterbehilfevereinen befürchten, die Geschäfte mit dem Tod machen, erkennen andere in dem Urteil einen Sieg für den freien Patientenwillen.

Wie bewerten Menschen, die mit sterbenskranken Patienten arbeiten, das Urteil zur Sterbehilfe? Watson hat Stimmen von Medizinern, Ethikern und Mitarbeitern aus der Hospizbewegung gesammelt.

"Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem Schwerkranken vermittelt wird, eine Last zu sein"

Der Präsident von Caritas Deutschland, Peter Neher, sieht den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht kritisch:

"Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit großer Sorge aufgenommen. Denn wir befürchten, dass die Zulassung geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbsttötung alte und kranke Menschen unter Druck setzen könnte, diese in Anspruch zu nehmen. Ich selbst möchte nicht in einem Land leben, in dem jemand, der schwerkrank, alt oder gebrechlich ist, durch die Hintertür vermittelt bekommt, eine unerträgliche Last zu sein.

Ich bin davon überzeugt, dass Menschen, die in Würde sterben wollen, die bestmögliche Begleitung sowie medizinische Versorgung haben müssen. Deshalb ist es wichtig, entsprechende Angebote in der Hospiz- und Palliativversorgung zu stärken."

"Der Staat darf nicht derart massiv in die Selbstbestimmung eingreifen"

Laut dem Medizinethiker Bert Heinrichs, der sich im Forschungszentrum Jülich unter anderem mit ethischen Fragen um das Thema Sterbehilfe beschäftigt, bedeutet der Beschluss eine positive Entwicklung:

"Ich glaube, dass das eine gute Entscheidung ist. Selbst wenn man der Sterbehilfe kritisch gegenübersteht, sollte man einräumen, dass es nicht Aufgabe eines freiheitlichen Staates ist, derart massiv in die Selbstbestimmung des Menschen einzugreifen.

Ich zumindest sehe keine Rechtfertigung für so einen massiven Eingriff. Dass es nun zu dem Beschluss kam, ist entsprechend erfreulich – vor allem für die Betroffenen.“
Welche Formen der Sterbehilfe gibt es?
Assistierter Suizid: Ein Sterbewilliger nimmt das Mittel zur Selbsttötung selbst ein. Das Mittel wird ihm von einem Arzt oder Angehörigen zur Verfügung gestellt. Mit dem jüngsten Urteil zur Sterbehilfe ist das nun legal.

Aktive Sterbehilfe: Dabei verabreicht ein Arzt das Mittel zur Selbsttötung, etwa über eine Spritze. Das ist und bleibt in Deutschland verboten.

Geschäftsmäßige Sterbehilfe: Sie wurde 2015 verboten und ist nun wieder legal. Dabei geht es darum, dass Berufsgruppen, etwa Sterbehelfer, die Berechtigung haben, einen Sterbewilligen beim Suizid zu unterstützen (siehe assistierter Suizid).

Nicht geschäftsmäßige Sterbehilfe:
Nicht Sterbehelfer unterstützen einen Menschen beim Suizid, sondern Angehörige. Das ist und bleibt legal, sofern keine aktive Sterbehilfe geleistet wird.
https://www.stiftung-patientenschutz.de/themen/sterbehilfe

"Nicht Sterbehilfe ermöglichen, sondern mehr in Ausbildung von Medizinern investieren"

Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, sieht das Urteil kritisch. Er befürchtet, dass mit Angeboten zur Sterbehilfe ein falsches Zeichen gesetzt wird und sterbenskranke Menschen keine Wertschätzung in ihrem Leid erfahren:

"Unsere Befürchtung hat sich bestätigt: Nun, da in Karlsruhe das Verbot zur assistierten Sterbehilfe gekippt wurde, wird der Weg auch für unseriöse Sterbehilfeorganisationen geebnet, die auch Patientengruppen ansprechen können, die nicht sterbenskrank sind.

Um es spitz zu formulieren: Jemand, der unheilbar erkrankt ist, kann bei zwielichtigen Vereinen nun genauso Sterbehilfe beantragen, wie ein 18-Jähriger, der seinen ersten Liebeskummer als unerträglich erlebt.

Der Paragraf 217 zum Verbot der Sterbehilfe hat in der Palliativmedizin niemals für Einschränkungen gesorgt. Durch intensive Betreuung und Sedierung können Palliativmediziner Menschen helfen, ihr Leben nahezu ohne Leid zu Ende zu führen.

Dass es Mediziner gibt, die die Bedürfnisse von Schwerkranken manchmal nicht erkennen und ihnen zum Beispiel bei Schmerzen nicht entsprechend helfen, kommt natürlich vor. Die richtige Antwort darauf wäre allerdings nicht gewesen, Sterbehilfe zu ermöglichen. Sondern mehr in Aufklärung und Ausbildung der Mediziner zu investieren und schwerkranke Patienten nicht auszugrenzen, ihnen zu zeigen, dass sie noch ein wertvoller Teil der Gesellschaft sind."

"Mediziner können sich nun mit weniger Sorge vor Strafe am Patientenwunsch orientieren"

Priska Lauper, die seit mehr als zehn Jahren in der Hospizbewegung arbeitet, sieht in dem jüngsten Urteil zur Sterbehilfe die Chance, dass Mediziner mehr Rechtssicherheit erfahren und so besser auf die Wünsche ihrer Patienten eingehen können:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe geht im Prinzip nicht über das hinaus, was vor Einführung des Paragraphen 217 im Jahr 2015 galt. Das kann zu mehr Rechtssicherheit für Mediziner führen, die sich nun mit weniger Sorge vor Strafe an den Wünschen ihrer Patienten orientieren können.

Für Vertreter der Hospizbewegung wie mich steht vor allem der Patient im Mittelpunkt und dessen Möglichkeit, eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Ärzten zu entwickeln – nicht zuletzt auch am Lebensende. Besonders in der Palliativmedizin ist nicht nur das körperliche, sondern auch das seelische Befinden wichtig, das mit dem jüngsten Urteil zur Sterbehilfe stärker in den Vordergrund rückt.

Mein Wunsch nach dem heutigen Urteil ist: Wo Not ist, werden offene und vertrauensvolle Gespräche zum eigenen Sterben zwischen Arzt und Patient im besten Fall erneut, wie vor 2015, ohne zusätzliche strafrechtliche Verunsicherung möglich sein.

"Nicht jeder Sterbewunsch ist eine Aufforderung zur Handlung, sondern ein Hilferuf"

Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am LMU Klinikum München, Claudia Bausewein, sieht eine positive Entwicklung bei dem jüngsten Urteil zur Sterbehilfe, meint aber auch, die Angebote in der Palliativ- und Hospizversorgung müssten noch weiter ausgebaut werden:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Klarheit in die Frage der Beihilfe zum Suizid gebracht, was erst einmal sehr gut ist. Trotzdem gibt es wichtige Aspekte, die bei der Begleitung von Menschen am Lebensende beachtet werden müssen. So ist nicht jeder Sterbewunsch eine Aufforderung zur Handlung, sondern vielmehr ein Hilferuf, dass das Leben so nicht erträglich ist.

Mit Unterstützung der Palliativmedizin kann den meisten Menschen ein friedliches Sterben ermöglicht werden, auch wenn es immer wieder falsche Informationen über die Möglichkeiten gibt.

Es braucht eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Rahmenbedingungen am Lebensende in Pflegeheimen, Krankenhäusern und im häuslichen Umfeld, eine bessere Qualifikation für Ärzte in der Begleitung Schwerkranker und Sterbender und einen weiteren Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung."

Im Vordergrund der Debatte steht jemand, der zu oft übersehen wird: der Patient

So kontrovers das jüngste Urteil zur Sterbehilfe auch aufgenommen wird: Von der Diskussion, die dadurch neu angefacht wird, können am Ende schwerkranke Patienten profitieren.

Deren Wohl und deren Wünsche erfahren in der Öffentlichkeit nun die Aufmerksamkeit, die ihnen sonst allzu oft vergönnt wird. Auch das kann dazu beitragen, Menschen ein Lebensende nach ihren Vorstellungen – und in Würde zu ermöglichen.

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