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Die neue Masken-Regelung erklärt

FFP2 Maske im Öffentlichen Nahverkehr 19.01.2021 MÜNCHEN Eine junge Frau trägt eine FFP2-Gesichtsmaske in einer U-Bahn Station. *** FFP2 mask in public transport 19 01 2021 MUNICH A young woman wears  ...
Eine junge Frau trägt eine FFP2-Gesichtsmaske in einer U-Bahn Station..Bild: www.imago-images.de / LEONHARD SIMON
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Die neue Masken-Regelung: Weniger wirksam und günstig schlägt wirksamer und komplizierter

20.01.2021, 12:2420.01.2021, 15:06
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Die selbst genähten Alltagsmasken haben ausgedient, aber statt der noch wirksameren FFP2-Masken begnügt sich der Bund mit OP-Masken als Mindeststandard: Diese werden nach den Beschlüssen des Corona-Gipfels nun im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Die bayerische FFP2-Maskenpflicht kommt damit nicht deutschlandweit.

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Bild: watson

Ein Vergleich der beiden Maskenarten:

Warum gibt es keine freie Maskenwahl mehr?

Die selbst genähten Masken oder die vor Mund und Nase gebundenen Schals sind künftig nicht mehr in Läden, Bussen und Bahnen erlaubt. Diese Schutzmasken erfüllen schlicht keine einheitlichen Standards.

Wie unterscheidet sich die Wirksamkeit von OP- und FFP2-Masken?

OP-Masken wurden als medizinisches Produkt für den Fremdschutz entwickelt. Sie schützen vor allem das Gegenüber vor Tröpfchen des Mundschutzträgers, Aerosole filtern sie nicht. Nur bei einem festen Sitz können sie auch den Träger vor Tröpfchen seines Gegenübers schützen. FFP2-Masken bieten hingegen den Fremd- und Eigenschutz, neben einem Schutz vor Tröpfchen müssen sie auch mindestens 94 Prozent der bei der Verbreitung der Coronaviren zentralen Aerosole aus der Atemluft filtern. Noch wirksamer sind FFP3-Masken, die sogar 99 Prozent der Aerosole filtern.

Wie erkenne ich zugelassene Masken?

Zugelassene OP-Masken müssen gewisse Standards etwa beim Material einhalten. Können Hersteller ein erfolgreiches Nachweisverfahren belegen, bekommen die Masken das CE-Zeichen. Auch FFP2-Masken müssen die Bedingungen für das CE-Zeichen erfüllen, darüber hinaus auch die europäische Norm EN149. Beides ist auf zugelassenen Masken aufgedruckt. Äquivalente zu FFP2-Masken aus den USA oder aus China tragen die Bezeichnungen N95 beziehungsweise KN95.

Was kosten die unterschiedlichen Maskentypen?

Der Preisunterschied ist erheblich. In größeren Packungen gibt es OP-Masken zum Stückpreis von 50 Cent und weniger. Dagegen kosten FFP2-Masken nur in den günstigsten Varianten etwas unter einem Euro pro Stück, viele Händler verlangen sogar Preise von zwei Euro und oft auch deutlich mehr für eine einzelne Maske.

Wie lange dürfen die Masken getragen werden?

Beide Maskentypen gelten an sich als Einwegprodukte und sollen nach dem Tragen entsorgt werden. Doch für beide Masken gibt es auch zulässige Wege zur Wiederverwendung. OP-Masken können bei trockener Hitze - also etwa im Backofen - zwischen 65 und 70 Grad Celsius desinfiziert und dann mehrmals verwendet werden. FFP2-Masken können nach einer Studie der Fachhochschule Münster entweder eine Stunde bei konstant 80 Grad desinfiziert werden oder durch Trocknung über sieben Tage bei trockener Raumluft.

Warum wird nicht die sicherere FFP2-Maske vorgeschrieben?

Neben dem höheren Preis bemängeln Kritiker auch die etwas kompliziertere Handhabung. Vor allem müssen FFP2-Masken optimal angelegt sein, damit sie die Verbreitung von Aerosolen stoppen und so ihre erwiesenen Vorteile ausspielen. Schon ein Bart kann zu Lücken führen, durch die Aerosole strömen - Bartträger müssten sich also für den vollen FFP2-Schutz rasieren.

Sind OP-Masken grundsätzlich leichter zu nutzen?

Nein, auch sie unterliegen Regeln - diese sind für beide Maskentypen gleich: Vor dem Anlegen und nach dem Absetzen sollen die Hände gewachsen oder desinfiziert werden. Die Masken müssen über Mund, Nase und Wange platziert werden. Grundsätzlich sollen die Masken nur an den Bändern angefasst werden. Außerdem gilt, dass auch mit Maske weiter mindestens anderthalb Meter Abstand einzuhalten sind.

Was gilt künftig für Bahnreisende?

Wer mit dem Bus oder mit der Bahn fahren will, der muss künftig eine medizinische Maske tragen. Eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken nach FFP2-Standard soll es bundesweit aber nicht geben. Eine Ausnahme gibt es jedoch: In Bayern gilt die seit dem 18. Januar geltende FFP2-Maskenpflicht für den ÖPNV auch weiterhin. Eine klare Antwort auf die Frage, ab wann die verschärfte Maskenpflicht in den Zügen der Deutschen Bahn gilt, gibt es bislang nicht. Denn die verschärfte Maskenpflicht soll zwar deutschlandweit gelten, muss aber noch in die Corona-Verordnung der einzelnen Bundesländer umgesetzt werden. In Bremen und Niedersachsen wird dies voraussichtlich am Mittwoch passieren, sodass die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske ab Donnerstag gilt. Sicherheitsmitarbeiter der Bahn kontrollieren die Maskenpflicht in den Zügen stichprobenhaft.

(mse/afp)

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