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Weihnachten, Feuerwerk-Verbot an Silvester: Das ist der Corona-Plan der Länder

04.11.2020, Berlin, Deutschland - Foto: Leere Stuehle in der Gastronomie aufgrund des erneuten Lockdowns im Nikolaiviertel am Spreeufer. *** 04 11 2020, Berlin, Germany Photo Empty chairs in the gastr ...
Wie hier in Berlin bleiben die Restaurants erstmal geschlossen.Bild: imago images / Reiner Zensen
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Lockdown-Verlängerung, Ausnahmen an Weihnachten, Feuerwerk-Verbot an Silvester: Das ist der Corona-Plan der Länder

23.11.2020, 06:4323.11.2020, 13:58
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Vor dem nächsten Coronagipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben die Länderregierungschefs ihre Linie festgezurrt. Lockerungen sind derzeit nicht absehbar – im Gegenteil sollen ab Dezember verschärfte Regeln gelten, wie aus der Beschlussvorlage der Länder für die Beratungen am Mittwoch hervorgeht. Weihnachten soll im kleinen Kreis zwar gefeiert werden können, für Silvester könnte es allerdings schlecht aussehen. Die Vorstellungen der Länder im Überblick.

Deine Fragen – unsere Antworten
Bild: watson

Werden die Maßnahmen verlängert?

Ja!

Grundsätzlich sollen die derzeit geltenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember beibehalten werden. Dies betrifft etwa die Schließung von Hotels, Restaurants oder Fitnessstudios. Die Bürger sollen weiter möglichst zu Hause bleiben und auch dort arbeiten sowie Reisen und Ausflüge unterlassen. Bei einer Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro Woche auf 100.000 Einwohner sollen die Länder eigenständig Lockerungen verfügen dürfen. Nach dem 20. Dezember sollen die Maßnahmen im Zweiwochenrhythmus verlängert werden, sofern sich die Lage nicht bessert. Länder mit einer Inzidenz unter 50 sollen dann eigenständig entscheiden können.

Werden die Kontaktbeschränkungen verschärft?

Ja!

Vom 1. Dezember bis zum 17. Januar - mit Zwischenregeln für Weihnachten und eventuell den Jahreswechsel - sollen private Treffen auf zwei Hausstände und höchstens fünf Menschen begrenzt werden, wobei Kinder unter 14 Jahren ausgenommen sind. In öffentlich zugänglichen Gebäuden, Bus und Bahn sowie an stark frequentierten Orten im Freien, an denen sich Menschen auf engem Raum oder für längere Zeit aufhalten, soll eine generelle Maskenpflicht gelten.

Gelten die Regeln auch an Weihnachten?

Jein. Sie werden für diese Zeit zumindest gelockert.

Vom 21. bis mindestens zum 27. Dezember sollen auch Menschen aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen können – unklar ist noch, ob es jeweils fünf oder zehn sein dürfen. Kinder unter 14 Jahren sollen dabei nicht mitzählen. Für die Zeit nach den Feiertagen soll eine mehrtägige Selbstquarantäne empfohlen werden. Mit den Kirchen sollen Vereinbarungen für die anstehenden Feierlichkeiten getroffen werden - dabei soll als Leitlinie gelten, dass große Gottesdienste zu vermeiden sind.

Was ist mit Silvester?

Ob Silvesterfeiern mit fünf oder zehn Menschen aus mehr als zwei Haushalten in diesem Jahr möglich sind, scheint noch unklar. Die Beschlussvorlage sieht in Klammern vor, die Weihnachtsregeln möglicherweise bis zum 3. Januar gelten zu lassen – darüber besteht noch keine Einigkeit. Bereits deutlich vermerkt ist allerdings, dass es kein Feuerwerk geben soll. Der Verkauf, der Kauf und auch das Zünden sollen verboten werden, um Einsatzkräfte zu entlasten, das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten und Gruppenbildungen zu vermeiden.

Welche Pläne gibt es für die Schulen?

Bei einer Inzidenz über 50 soll ab der siebten Klassenstufe auch im Unterricht Maskenpflicht herrschen. Infektionsfreie Schulen sollen aber davon ausgenommen werden können. Über Homeschooling sollen die Länder selbst entscheiden. Zudem ist eine neue Teststrategie geplant: Bei einem Infektionsfall in einer Klasse sollen Schüler und Lehrer für fünf Tage in Quarantäne geschickt werden und dann Schnelltests machen. Die Tests soll der Bund den Ländern zur Verfügung stellen. Generell sollen Schulen auf jeden Fall offenbleiben.

Werden die Finanzhilfen verlängert?

Ja!

Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine sollen verlängert werden. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 – etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. Auch Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung soll der Bund prüfen.

(hau/afp)

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