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Fall Maddie: Ermittlungen gegen Deutschen wegen Mordverdachts

Public prosecutor Hans Christian Wolters gives a news conference about the disappearance of British child Madeleine McCann 13 years ago, in Braunschweig, Germany, June 4, 2020. REUTERS/Erol Dogrudogan
Die Staatsanwaltschaft geht von Tod des Mädchens aus.Bild: X04798 / EROL DOGRUDOGAN
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Fall Maddie: Staatsanwaltschaft geht von Tod des Mädchens aus

03.06.2020, 20:5204.06.2020, 18:51
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Im Fall des vor gut 13 Jahren verschwundenen britischen Mädchens Maddie ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen 43-jährigen Deutschen wegen Mordverdachts. Es handele sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, teilte das Bundeskriminalamt in Wiesbaden am Mittwochabend mit.

Das damals dreijährige Mädchen war am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Die Eltern waren zu der Zeit in einem nahegelegenen Restaurant essen. Das ungeklärte Schicksal des Mädchens hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Ermittler waren von einer Entführung ausgegangen. Zeitweise standen auch die Eltern selbst unter Verdacht.

Ermittlung wegen Mordverdachts

Am Donnerstag trat die Staatsanwaltschaft Braunschweig vor die Presse. "Wir gehen davon aus, dass das Mädchen tot ist", sagte der Sprecher der Behörde, Hans Christian Wolters. Daher werde nun wegen Mordverdachts ermittelt. Braunschweig ermittelt, weil der Tatverdächtige dort seinen letzten festen Wohnsitz hatte.

Die Eltern der mutmaßlich getöteten Maddie äußerten sich am Donnerstag zu dem neuen Verdächtigen. "Sky News", sagte ein Sprecher der Familie: "Nach allem, was die Polizei sagt und tut, scheint das die bedeutendste Spur sein, die seit Madeleines Verschwinden vor 13 Jahren verfolgt wird."

Die Eltern gehen offenbar nicht mehr davon aus, ihre Tochter lebend zu finden. "Sie wollen einfach nur wissen, was mit ihrer Tochter passiert ist", so der Sprecher. "Das war schon immer so. Sie wollen wissen, wer für ihr Verschwinden ist und dass die Person ihrer gerechten Strafe zugeführt wird."

Die Hoffnung hätten die beiden aber noch nicht aufgegeben, so der Sprecher im BBC-Fernsehen am Donnerstagnachmittag. Kate und Gerry McCann seien "dankbar" für die neuen Ermittlungen. Sie wollten endlich die Wahrheit über das Schicksal ihrer Tochter erfahren, sagte der Sprecher. Sie bräuchten Gewissheit über das, was mit ihrer Tochter geschehen sei, um den Verantwortlichen vor Gericht zu bringen und "um Frieden zu finden".

Beschuldigte lebte zeitweise in Portugal

"Der Beschuldigte lebte zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der Algarve, unter anderem für einige Jahre in einem Haus zwischen Lagos und Praia da Luz", heißt es in der Mitteilung des BKA am Mittwochabend. Nach den Ermittlern vorliegenden Erkenntnissen ging er in dieser Zeit im Raum Lagos mehreren Gelegenheitsjobs, unter anderem in der Gastronomie, nach.

Weitere Anhaltspunkte legten nahe, dass er seinen Lebensunterhalt zudem durch die Begehung von Straftaten, darunter Einbruchdiebstähle in Hotelanlagen und Ferienwohnungen sowie Drogenhandel, bestritt. Es ermittelt unter anderem die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Der Beschuldigte hatte dort vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten Wohnsitz.

Weiterhin sei der Tatverdächtige in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. "Den meisten seiner Kontaktpersonen dürfte dies nicht bekannt sein."

Einige der damals von ihm genutzten Fahrzeuge, verschiedene Anlaufpunkte sowie eine portugiesische Mobilfunknummer seien den ermittelnden Behörden zudem bekannt. Es dürfte sich dabei um den Jaguar handeln, der in einem älteren Aufruf von BKA und Staatsanwaltschaft erwähnt wurde.

"Der Tatverdächtige nutzte zur tatkritischen Zeit einen dunkelfarbenen Jaguar XJR 6, über die konkrete Zulassung vor der Tat liegen keine Erkenntnisse vor, die letzte bekannte Zulassung nach dem Tattag war von der Stadt Augsburg, sowie einen weiß-gelben VW T3 Westfalia mit portugiesischer Zulassung. Es liegen Hinweise vor, wonach er eines dieser Fahrzeuge zur Begehung der Tat genutzt haben könnte."

(om/pcl mit Material von dpa)

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