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Experte zur Impfpflicht-Idee für Pflegekräfte: Rechtlich machbar

BERLIN, GERMANY - DECEMBER 13: Bavarian Governor Markus Soeder speaks to the media about new, stricter lockdown measures following a meeting of federal and states government leaders on December 13, 20 ...
Eine "faktische Impfpflicht" für bestimmte Gruppen, wie CSU-Chef Markus Söder sie nun ins Spiel brachte, wäre vergleichbar mit der Situation bei der Masernimpfung, sagt Medizinrechtler Andreas Pitz Bild: Getty Images Europe / Pool
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Experte zu Söders Impfpflicht-Idee für Pflegekräfte: "Ließe sich rechtlich mit guten Gründen rechtfertigen"

12.01.2021, 18:2013.01.2021, 11:48
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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat am Dienstag seinen Vorstoß zu einer möglichen Impfpflicht für Pflegekräfte verteidigt. Medizinrechtler Andreas Pitz erklärt gegenüber watson, warum eine Umsetzung juristisch machbar sein könnte.

Söder betonte zunächst nach einer Kabinettssitzung in München, er werbe für eine konsequente und offene Diskussion. "Es ist wie immer in solchen Dingen, es wird zunächst mal gesagt: Nein, geht gar nicht", sagte der bayerische Ministerpräsident. "Also entweder wollen wir jetzt Corona besiegen oder wir wollen es nicht besiegen." Deshalb müsse zumindest die Debatte sein. "Ob es dann kommt, muss der Bund entscheiden."

Eine allgemeine Corona-Impfpflicht lehnte Söder erneut ausdrücklich ab. "Wir haben eine Impfpflicht bei Masern, dafür gibt es gesetzliche Grundlagen im Bund", argumentierte er. Und er verwies darauf, dass der Ethikrat selbst gesagt habe, man könnte sich eine klar abgegrenzte Impfpflicht vorstellen.

Vergleich mit Masernschutzgesetz

Nur: Wäre eine Impfpflicht für bestimmte Gruppen rechtlich überhaupt machbar? Dass die Masern-Impfpflicht mit Söders Corona-Vorschlag vergleichbar ist, bestätigt Professor Andreas Pitz, Experte für Medizin- und Sozialrecht an der Universität Mannheim. Er weist gegenüber watson zugleich darauf hin, dass eine Impfflicht ebenso wie die verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen nicht neu seien: Bis 1982 habe es in Deutschland eine Pflicht zur Impfung gegen Pocken gegeben.

Mit dem Masernschutzgesetz sei nun 2020 "eine faktische, personen- beziehungsweise einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Masern" eingeführt worden, sagt Pitz. Wer in Kinderbetreuungseinrichtungen arbeite oder dort betreut werde, müsse nachweisen, dass er geimpft sei. Dasselbe gelte für Personen, die etwa in Krankenhäusern, Dialyse-, Entbindungs- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Arzt- und Zahnarztpraxen tätig seien.

"Niemand wird unmittelbar gezwungen, sich impfen zu lassen"

Letztlich bliebe den genannten Gruppen aber die Möglichkeit, sich nicht impfen zu lassen – allerdings mit der Folge, "dass sie dann nicht mehr in der Einrichtung betreut werden dürfen bzw. dort nicht mehr arbeiten dürfen", so Experte Pitz. Dennoch. "Es wird somit niemand unmittelbar gezwungen, sich impfen zu lassen."

Der Vorschlag von Ministerpräsident Söder gehe daher in eine vergleichbare Richtung. "Der grundrechtliche Eingriff ist hier insoweit geringer, als dass eine nicht impfwillige Person eben noch die Möglichkeit hat, eine Impfung zu vermeiden – auch wenn es dann zu einem Tätigkeitsverbot kommt."

Wie das Verfassungsgericht zu einem Eilverfahren zur Masern-Impfflicht in Kitas entschied

Im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz entschied das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 demnach in einem Eilverfahren – kurz gesagt –, dass das Ziel des Infektionsschutzes vieler Personen schwerer wiege als das Interesse der Antragsteller, ihre Kinder ungeimpft betreuen zu lassen.

Konkret: "Bei Gegenüberstellung der danach jeweils zu erwartenden Folgen muss das Interesse der Antragsteller, ihre Kinder ohne Masernschutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen beziehungsweise selbst dort betreut zu werden, gegenüber dem Interesse an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen zurücktreten." Wie das Verfassungsgericht grundsätzlich zu dieser Art "faktischer Impfpflicht" stehe, sei aber noch nicht abschließend geklärt, so Medizinrechtler Pitz.

"Ließe sich rechtlich mit guten Gründen rechtfertigen"

Übertragen auf die jetzige Situation hält Pitz Söders Vorstoß nicht für abwegig: "Aus meiner Sicht ließe sich eine faktische Impfpflicht gegen Covid19 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Einrichtungen, wie etwa der Altenpflege und in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Rettungsdiensten, Arztpraxen etc. rechtlich mit guten Gründen rechtfertigen", sagt er.

Söder sagte am Dienstag zur Dringlichkeit der von ihm angestoßenen Impfpflicht-Debatte: "Sollte sich die Impfbereitschaft dramatisch verbessern, ist es sicher nicht notwendig. Aber wenn es so bleibt auf dem Level die nächsten Monate, dann ist das einfach der Bereich, der die größte Anfälligkeit hat und die größte Herausforderung ist."

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