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Coronavirus: Supermärkte bleiben offen – diese Läden müssen jetzt schließen

Angela Merkel stellt die neuen Regeln für das öffentliche Leben in Deutschland vor.
Angela Merkel stellt die neuen Regeln für das öffentliche Leben in Deutschland vor.Bild: picture alliance/dpa / Markus Schreiber
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"Gab es so noch nicht in unserem Land": Das sind die neuen Corona-Maßnahmen

16.03.2020, 17:4016.03.2020, 20:23
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Bund und Länder wollen mit drastischen Einschränkungen die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bremsen. Am Montag einigten sich die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder auf eine Vielzahl von Maßnahmen.

Klar ist: Das öffentliche Leben in Deutschland wird in den nächsten Tagen und Wochen größtenteils stillgelegt. Die Maßnahmen sollen ab sofort gelten.

"Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Lande noch nicht gegeben hat", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montagabend. Sie rief die Bürgerinnen und Bürger am Montag in Berlin auf, keine Urlaubsreisen ins In- und Ausland mehr zu unternehmen und sich an die neuen Regeln zu halten.

Hier findet ihr eine Übersicht der beschlossenen Maßnahmen:

Diese Geschäfte bleiben geöffnet

Ausdrücklich nicht geschlossen werden eine Reihe von Geschäften:

  • Supermärkte, Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
  • Tankstellen, Banken, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel

Diesen Geschäften soll es sogar erlaubt sein, auch am Sonntag zu öffnen. Kommen sollen allerdings Auflagen zur Hygiene, zur Zutritts-Steuerung und zum Vermeiden von Warteschlangen.

Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen sollen unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet bleiben.

Diese Geschäfte müssen schließen

  • Schließen müssen Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen.
  • Dies gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von "Freizeitaktivitäten" drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordelle.
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist laut dem Beschluss für den Publikumsverkehr zu schließen – ebenso gilt dies für Spielplätze.

Weitere Verbote:

  • Verboten werden sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen. Verboten werden außerdem Reisebusreisen.
  • Nicht mehr möglich sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften.

Für diese Bereiche gelten Einschränkungen:

  • Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6.00 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18.00 Uhr schließen.
  • Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Virus-Verbreitung minimieren – etwa durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen.
  • Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu "notwendigen" und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können.
  • Besuchsbeschränkungen sollen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime kommen – sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahre und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen.
  • Generell soll es dort und auch in noch offenen Universitäten, Schulen und Kindergärten ein generelles "Betretungsverbot" für Menschen geben, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland waren.

(ll/dpa)

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