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Hartz 4: Arbeitsagentur setzt Sanktionen gegen Empfänger unter 25 aus

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Bild: imageBROKER / Stefan Ziese
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Weiter Hartz-IV-Sanktionen ausgesetzt: Alle unter 25-Jährige profitieren

Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesagentur für Arbeit Sanktionen auch gegen Betroffene unter 25 Jahren ausgesetzt. Den Jobcentern sei mitgeteilt worden, dass die vom Gericht angemahnte Änderung der Sanktionspraxis auch für junge Arbeitslose gelte.
14.11.2019, 16:11
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Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern stark eingeschränkt. Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden – bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Urteil bezog sich nur auf Hartz-IV-Empfänger über 25 Jahren.

Scheele sagte den Funke-Zeitungen, neue Bescheide zu Sanktionen würden derzeit nicht versendet. "Arbeitslose, die aktuell mit Abzügen von 60 oder 100 Prozent sanktioniert werden, bekommen ihre Sanktionen auf 30 Prozent reduziert." Bis Ende November solle eine rechtlich verbindliche Übergangslösung geschaffen werden, die bis zur für kommendes Jahr angestrebten gesetzlichen Neuregelung gelte.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt begrüßte das Vorgehen der Bundesagentur. Die Behörde schließe die Lücke, "die das Bundesverfassungsgericht gelassen hat", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Es sei "offensichtlich", dass Hartz-IV-Empfänger von dem Urteil zwar nicht direkt betroffen seien, die unterschiedlichen Regelungen aber falsch seien.

"Würde und Mindeststandards zur Existenzsicherung gelten auch für Menschen unter 25 Jahren."
Katrin Göring-Eckardt

Göring-Eckardt forderte, die große Koalition müsse "beim Thema Hartz-IV-Sanktionen jetzt endlich für Rechtssicherheit sorgen". Stattdessen lasse die Regierung "die Sozialpolitik inzwischen von den Ämtern und Gerichten machen". Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte, Sanktionen für Familien mit Kindern komplett abzuschaffen.

"Bundesregierung und Bundestag sollten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von letzter Woche zum Anlass nehmen, die bisherige Hartz-IV-Mithaftung von Kindern für ihre Eltern zu beenden", erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann am Donnerstag." Die schlichte Umsetzung des Karlsruher Urteils ist aus Sicht von Familien mit Kindern zu wenig", erklärte er.

"Kinder leiden unter jeder Kürzung der Hartz-IV-Leistungen, denn schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet und entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum."
Holger Hofmann

Jede Kürzung sei somit eine "außergewöhnliche Härte für die Kinder". Auf der Tagesordnung des Bundestags stand für Donnerstagnachmittag ein gemeinsamer Antrag von Grünen und Linken, der unter anderem eine Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen fordert. Eine Vorlage der FDP zielt insbesondere auf großzügigere Zuverdienstregeln für Hartz-IV-Bezieher ab. Beide Anträge sollen zunächst in den zuständigen Ausschüssen weiter diskutiert werden.

(afp/lin)

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