Bundesinnenminister Horst Seehofer neuste Idee ist ein echter Zungenbrecher. Sie trägt den Namen "Geordnete-Rückkehr-Gesetz". Dahinter verbergen sich strengere Abschiebe-Regeln. Sie sollen es abgelehnten Asylsuchenden in Deutschland erschweren, ihre eigene Abschiebung zu verhindern.
Am Mittwochvormittag hat das Kabinett das Gesetz beschlossen. Doch allzu geordnet lief die Debatte dazu nicht ab: Denn das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" sorgt für Ärger in der Union.
Warum es Streit um Seehofers neue Knallhart-Regeln gibt und was sich mit seinem Gesetzentwurf überhaupt ändert, erklären wir euch hier.
Das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" brachte Seehofer Kritik von allen Seiten ein.
Der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagte der "Augsburger Allgemeinen":
Das Europarecht verbiete es, abgelehnte Asylbewerber zusammen mit verurteilten Straftätern unterzubringen.
Thomae kritisierte auch, dass Flüchtlinge mit neuen Duldungs-Status schlechter gestellt seien, wenn sie keine Reisepässe vorlegen wollten.
Aber auch aus den eigenen Reihen erfolgte eine Attacke auf Seehofer. Einigen Unionspolitikern sind die neuen Regeln nicht streng genug.
Ein nicht genannter Innenpolitiker der Union kritisierte den Innenminister im Gespräch mit FAZ.net schon vor Beschluss des Gesetzentwurfs dafür, der SPD zu weit entgegen gekommen zu sein:
Auch der Vorsitzende der migrationskritischen "Werteunion", Alexander Mitsch, machte Seehofer gegenüber FAZ.net schwere Vorwürfe:
Die SPD war vor dem Beschluss von Seehofers Gesetz unzufrieden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Asylbewerbern, die sich nicht ausreichend um einen Pass kümmern, Bußgelder drohen können.
"Das bloße Verhängen von Bußgeldern führt zu keiner zusätzlichen Rückführung", sagte SPD-Innenexperte Burkhard Lischka dazu kürzlich dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die SPD stimmte dem Gesetzentwurf aber nun dennoch zu.
Unterstützung erhielt Seehofer dagegen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg nannte den Gesetzentwurf ein "geeignetes und gutes Instrument", um eine Überforderung der Städte und Gemeinden zu vermeiden, wie er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte.
(ll/dpa)