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Weil Erdogan kam, drangen Polizisten ins Büro von Michel Brandt ein. Jetzt klagt er

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Weil Erdogan kam, drang die Polizei in das Büro dieses Abgeordneten ein – jetzt klagt er

11.04.2019, 22:0812.04.2019, 09:07
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Wie weit darf die Polizei gehen, um den Staatsbesuch eines fremden Präsidenten zu schützen? Michel Brandt, der für die Linksfraktion im deutschen Bundestag sitzt, möchte genau das herausfinden.

Polizisten waren im September 2018 während des Besuchs des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in sein Büro eingedrungen. Wie die SZ berichtet, hatten die Beamten zuvor Fotos einer Kurdistan-Flagge und eines Wimpels der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG von außen darin hängen sehen.

Der Zugriff passierte demnach an einem Samstag, an dem sich keine Mitarbeiter im Büro von Brandt befanden. Gegenüber der Süddeutschen sagt Brandt, die Beamten hätten zu keinem Zeitpunkt versucht, ihn oder seine Mitarbeiter zu erreichen.

Stattdessen seien die Beamten mit einem Zentralschlüssel in die Räume eingedrungen und hätten die Ausdrucke von den Fenstern entfernt. Brandt und sein Team bemerkten erst am Montag, dass sich jemand an ihrem Büro zu schaffen gemacht hatte.

Brandt geht in die Offensive

Jetzt richtet der Linken-Politiker deshalb eine sogenannte Organklage gegen den Hausherrn, Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der auch über die Bundestagspolizei verfügt. DerCDU-Politiker teilte gegenüber der SZ mit, dass „aufgrund der Plakatierungen zu befürchten gewesen sei, dass sich dadurch Anhänger des türkischen Präsidenten provoziert fühlen und in der Folge Aktionen zum Nachteil des Deutschen Bundestages unternehmen könnten“.

Brandt dagegen sieht im Zugriff auf sein Büro seine verfassungsmäßigen Rechte als Abgeordneter verletzt und zieht jetzt vor das zuständige Bundesverfassungsgericht. Er argumentiert in seiner Klage, dass im Büro wichtige Dokumente lagern würden, die den Abgeordneten "durch Wähler zur Kenntnis gegeben" worden seien. Durch das Eindringen der Polizei sei aber die Sicherheit dieser Akten gefährdet und sein eigenes Schutzrecht so verletzt worden, so Brandt.

(mbi)

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