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Wegen Terror-Plänen festgenommene Rechtsextreme suchte Kontakt zu NSU

Ein Teilnehmer mit einer schwarz-wei
Rechtsextreme auf einer Demonstration.Bild: www.imago-images.de / Martin Müller
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Wegen Terror-Plänen festgenommene Rechtsextreme suchte Kontakt zu NSU

28.01.2021, 19:3929.01.2021, 12:03
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Die wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat von der Bundesanwaltschaft angeklagte mutmaßliche Rechtsextremistin Susanne G. soll gezielt Kontakt zu zwei Helfern der rechtsextremen Terrorzelle NSU gesucht haben. G. sei in der sogenannten Gefangenenhilfe der rechtsextremen Szene aktiv gewesen und habe dabei auch zu den NSU-Unterstützern Ralf Wohlleben und André E. im Gefängnis Kontakt unterhalten, berichtete der "Spiegel".

Die Bundesanwaltschaft hat gegen die mutmaßliche Rechtsextremistin Susanne G. Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben. Sie soll sich Materialien für den Bau von Brandsätzen besorgt und Anschlagsziele bereits ausgewählt haben. Außerdem sei sie in der sogenannten Gefangenenhilfe der rechtsextremen Szene aktiv gewesen und habe dabei auch zu den NSU-Unterstützern Ralf Wohlleben und André E. im Gefängnis Kontakt unterhalten.

G., eine Heilpraktikerin aus dem Landkreis Nürnberger Land, soll demnach Anschläge auf Muslime, Lokalpolitiker und Polizisten geplant zu haben. Sie soll sich vor ihrer Verhaftung im September 2020 bei der neonazistischen Partei "III. Weg" engagiert haben und Verbindungen zu deren Bundesvorsitzendem Klaus Armstroff gehabt haben.

G. verfasste insgesamt sechs rechtsextreme Drohschreiben

Wie der "Spiegel" berichtet sollen die Ermittlungen gegen G. schon vor rund einem Jahr begonnen haben. Zwischen Dezember 2019 und März 2020 soll sie insgesamt sechs anonyme Drohbriefe verfasst haben – an eine islamische Gemeinde, einen Flüchtlingshilfeverein und Lokalpolitiker.

Nach Angaben der Ermittler soll eines der Schreiben unmissverständliche Anspielungen auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke enthalten haben. Lübcke war im Juni 2019 vor seinem Wohnhaus von dem Neonazi Stephan E. erschossen worden. Dieser wurde am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte in seinem Urteil wegen Mordes am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld des 47-Jährigen fest. Demnach wird bei ihm außerdem die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Haftverbüßung vorbehalten.

(lau)

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