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Silvesterfeuerwerk: In diesen deutschen Städten gelten Böllerverbote

Das wird man ja wohl noch anzünden dürfen – oder? Ja, aber nicht überall. In Berlin gilt an Silvester ein Böllerverbot in einigen Stadtteilen.
Das wird man ja wohl noch anzünden dürfen – oder? Ja, aber nicht überall. In Berlin gilt an Silvester ein Böllerverbot in einigen Stadtteilen. Bild: Getty
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Silvesterfeuerwerk: In diesen deutschen Städten gelten Böllerverbote

30.12.2019, 14:1530.12.2019, 15:04
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Kaum ist Weihnachten vorbei, tobt die Debatte über das Silvester-Feuerwerk wieder. Einer Umfrage von YouGov zufolge sind mehr als die Hälfte der Deutschen für ein Böllerverbot.

Experten sind sich allerdings uneins, wie stark die Feinstaubbelastung durch Feuerwerkskörper wirklich steigt. Offenbar gibt es dazu bisher keine umfassenden Messungen.

Ungeachtet dessen gibt es bereits in mehreren deutschen Städten Verbote für das Anzünden von Böllern und anderen Feuerwerkskörpern. In den meisten Fällen gelten diese nur für bestimmte Bereiche und nicht für die gesamte Stadt.

Aber wo darf noch geböllert werden? Und wo kann ich sicher sein, dass es nicht erlaubt ist. Wir haben für euch alle in Deutschland erlassenen Verbotszonen zusammengestellt:

Wo geht es nicht mehr?

  • In Aachen innerhalb des Grabenrings
  • In Augsburg im Bereich des Rathausplatzes
  • In Bamberg in Bereichen der Innenstadt
  • In Bayreuth in Teilbereichen der historischen Innenstadt wie der Opernstraße, der Friedrichstraße und dem Gassenviertel
  • In Berlin im Bereich Brandenburger Tor, im nördlichen Teil des Alexanderplatzes und in der Pallasstraße in Schöneberg
  • In Bielefeld am Bielefelder Boulevard und im neuen Bahnhofsviertel
  • In Braunschweig rund um die Rathauskolonnaden und im Magniviertel
  • In Bremen im gesamten Innenstadtbereich rund ums Rathaus
  • In Dortmund Bereiche um den Hauptbahnhof, die Katharinenstraße, Kampstraße einschließlich des Umfeldes der St. Reinoldi- und St. Marienkirche sowie der Alte Markt
  • In Duderstadt in der Altstadt
  • In Düsseldorf in der Altstadt, zwischen Flinger- und Ratinger Straße und zwischen Rheinufer und Heinrich-Heine-Allee
  • In Erfurt auf Domplatz, Krämerbrücke und in der Altstadt
  • In Esslingen in der Altstadt
  • In Freising Bereiche der Innenstadt
  • In Fürth im Bereich der Fürther Freiheit, dem Kohlenmarkt und dem DreiherrenbrunnenIn Goslar in der Altstadt
  • In Göttingen darf innerhalb der Wallanlagen kein Kategorie-F2-Feuerwerk gezündet werden
  • In Hamburg im Bereich der Binnenalster
  • In Hameln in der Altstadt In Hannover vom Raschplatz bis zum Platz der Weltausstellung und vom Opernplatz bis zum Steintor In Ingolstadt in der gesamten Altstadt
  • In Karlsruhe in Teilen der Innenstadt
  • In Köln im Bereich um den Dom, im Norden bis zur Kyotostraße und östlich bis zum Rheinufer
  • In Konstanz in der Innenstadt und der historischen Altstadt
  • In Landshut in der Innenstadt
  • In Lüneburg in der Altstadt
  • In München in der Altstadt und der Fußgängerzone
  • In Nürnberg im Bereich der Burg und rund um die Lorenzkirche sowie am Hauptmarkt
  • In Passau in Teilen der Innenstadt
  • In Potsdam in allen Parks wie dem Park Sanssouci, am Ruinenberg, am Belvedere, auf dem Klausberg sowie am Schloss Babelsberg und am Flatowturm und den Gartenanlagen der Schlösserstiftung
  • In Regensburg bleibt die Steinerne Brücke gesperrt.In der historischen Altstadt von Rottweil In Stuttgart im Bereich des Schlossplatzes
  • Am Timmendorfer Strand gibt es vereinzelte Verbotszonen
  • In Tübingen gilt bereits seit rund zehn Jahren ein Feuerwerksverbot für Teile der Innenstadt und die Altstadt
  • In Villingen-Schwenningen gibt es ebenfalls seit Jahren ein Feuerwerksverbot
  • In Weimar gibt es Verbotszonen
  • In Wiesbaden Teile rund um die Wilhelmstraße In Bereichen der Würzburger Innenstadt
  • Auf Sylt und Amrum ist das Böllern vollständig untersagt
  • Auf Föhr darf nur am Strand und im Abstand von 200 Metern zu Häusern geböllert werden
  • In den Orten auf Hiddensee, Rügen und Darß

Welche Strafen drohen?

Wer sich nicht an Feuerwerksverbote hält, riskiert empfindliche Strafen. Das Zünden von Feuerwerk außerhalb der Silvesterfeier – also an anderen Tagen als dem 31. Dezember oder 1. Januar – kann ohne Genehmigung bis zu 10.000 Euro Bußgeld kosten. Die Strafen unterscheiden sich je nach Bundesland. In Brandenburg gibt es beispielsweise zusätzlich den Passus "Feuerwerke ohne Erlaubnis", hier wird ein Bußgeld von 25 bis 200 Euro fällig.

Wer dagegen in Hamburg gegen die Vorschriften zum Feuerwerk verstößt, hat mit 100 bis 5.000 Euro Strafe zu rechnen. Wer außerdem das Leben anderer Menschen oder fremdes Eigentum gefährdet – was beispielsweise beim Böllern in einer Umgebung mit Reetdachhäusern leicht der Fall ist – muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe rechnen.

Wer nicht zertifizierte Knaller wie zum Beispiel sogenannte Polenböller benutzt, vertreibt oder herstellt, den erwartet sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

Die Polizeidirektionen in Berlin, Hamburg und München haben angekündigt, dass sie bei einem Verstoß gegen das Verbot stark durchgreifen werden. Dementsprechend wurde die Anzahl der Einsatzkräfte für Silvester erhöht, heißt es.

Was haltet ihr von Böllerverboten?

Dieser Artikel erschien zuerst bei t-online.de.

(om)

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