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"Upskirting": Frauen legal unter den Rock fotografieren

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Upskirting – fotografieren unter den Rock. Warum es so schwer ist, die Täter zu belangen

24.06.2018, 11:1825.06.2018, 15:07
Franziska Hoppen
Franziska Hoppen
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Treppen, Leitern, Taxis, Strände. Diese eignen sich laut "MR Bikini Pics" hervorragend, um Frauen unter den Rock zu fotografieren, ohne dass sie es merken. Bei schlechtem Wetter – und längeren Röcken – werde es schwieriger. Shooter 123 schlägt eine spezielle Handyapp vor, damit die Bilder nicht verwackeln. Hat das Sicherheitspersonal etwas mitbekommen und will die Bilder einsehen: fünfmal die falsche Pin eingeben.

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Es gibt diese Foren zuhauf in England, Amerika oder Deutschland. Männer tauschen darin Tipps aus, wie sie am besten die nackten Beine und Unterwäsche von Frauen ablichten. Es gibt Instagram-Accounts, die diese Bilder zur Schau stellen, etliche Youtube-Videos von Musikerinnen, Schauspielerinnen und Frauen auf der Straße, und Pornoseiten, die das "Upskirting" nachstellen oder Originale verwenden – vermutlich ohne die Zustimmung der Frauen.

In England gilt "Upskirting" nicht als Straftat

Dass das nicht per se als Straftat gilt, lernte Gina Martin vergangenen Sommer. Auf einem Festival wurde die Engländerin von zwei Männern "angeflirtet". Dass diese heimlich unter ihren Rock fotografierten, bemerkte sie erst, als einer der Männer das Bild bereits per Whatsapp verschickt hatte. Sie riss ihm das Handy aus der Hand und rannte zum Sicherheitspersonal. Die gerufene Polizei konnte ihr aber nicht weiterhelfen. Weil Martin Unterwäsche trug, war das Bild nicht explizit genug, um als Sittlichkeitsvergehen und damit als Straftat zu gelten. Es geschah: nichts. 

Seitdem kämpft Martin in einer Kampagne dafür, dass "Upskirting" als Sexualdelikt gesehen wird:

Gesetzesvorschlag gescheitert

Nach Martin's rund einjähriger Kampagne wollte das Britische Unterhaus am 15. Juni über einen Gesetzesvorschlag abstimmen, der "Upskirting" tatsächlich zur Straftat gemacht hätte. Justizministern Lucy Frazer hatte vorab bestätigt, die Regierung stünde hinter dem Vorschlag. Doch ein Mitglied des Parlaments stimmte überraschend mit Nein – Christopher Chope, 71-jähriger Hinterbänkler der Conservative Party. Das Gesetz wurde deswegen zunächst gestoppt, das Parlament wird aber voraussichtlich am 6. Juli erneut abstimmen. Chope wollte, dass der Antrag erst diskutiert würde, wie sonst im Unterhaus üblich. Nur waren sich vorab bereits alle, außer Chope, einig. 

Ähnlich erging es auch Gina Martin, die in den Kommentarspalten sowohl von Frauen als auch Männern heftige Kritik einstecken musste. Nach dem Motto: "Sorry, aber wenn du so rumläufst, bist du selbst Schuld" oder "das ist doch keine große Sache, stell dich nicht so an."

Und wie sieht es in Deutschland aus? 

Im deutschen Strafgesetzbuch ist der Tatbestand des Upskirtings – wie bisher in England – nicht explizit abgedeckt. Rechtsanwalt Christian Solmecke schreibt:

Dem Gefühl nach müsste so etwas unter Strafe stehen. Tatsächlich ist das unter fast allen denkbaren Umständen nicht der Fall.
Rechtsanwalt Christian Solmecke

Henning Hartmann, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, spricht sogar von einer Gesetzeslücke. Zwar könnten die Betroffenen das Zivilrecht beanspruchen und etwa auf Schmerzensgeld klagen. Die wenigen Paragraphen des Strafrechts, die aber noch am ehesten in Frage kämen, um den Täter zu bestrafen, greifen oft nicht.  

Das sagt das Gesetz:  

  • §201a – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraumes": Ein Spanner wird bestraft, wenn er heimliche Aufnahmen in einer Wohnung oder intimen Räumen, zum Beispiel einer Toilette macht. Hartmann bestätigt: das gilt nicht, wenn Fotos in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel im Biergarten gemacht werden – wie es beim Upskirting meistens passiert. Und während es nach §201a strafbar wäre, ein Foto, das der abgebildeten Person schadet, mit Dritten zu teilen, ist es nicht strafbar, das Foto "nur" auf dem eigenen Smartphone zu speichern.
  • §185 – Beleidigung: Der Täter wird bestraft, wenn er mit dem Foto die Ehre der Person angegriffen hat. "Doch oft behaupten Täter, dass sie die Fotos aus Bewunderung gemacht hätten, nicht, um die Ehre der Person anzugreifen", sagt Hartmann.
  • Ein bekannter Fall: 2013 wurde ein Bürgermeister aus Bayern erwischt, wie er Frauen auf einer Rolltreppen unter den Rock fotografierte. Die Polizei fand auf seinem Handy über 100 Fotos und Videos. Ein Amtsgericht hatte ihn wegen Beleidigung verurteilt. Das Landgericht München sprach ihn wieder frei. Die Frauen hätten schließlich nicht gemerkt, dass sie fotografiert wurden. Der Mann musste lediglich ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit zahlen – weil sich Dritte an seinem Verhalten gestört hatten.
  • §184i – Sexuelle Belästigung: diese gilt nur, wenn die Person körperlich berührt und dadurch belästigt wird. Fotos reichen nicht aus.
  • §22 Kunsturhebergesetz – Urheberrecht an Werken der Fotografie: ein Verstoß gilt, wenn das Bild im Internet verbreitet wurde und die Person darauf zu erkennen ist. Viele Upskirting-Opfer sind auf den Fotos nicht zu erkennen. 

Laut Henning Hartmann gibt es in Deutschland aber bereits eine Diskussion zu dem Thema. Eine Schließung der Gesetzeslücke sei nicht undenkbar.

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