Vorsicht auf dem Klo! Wer sich auf der Arbeit, genauer gesagt, auf dem Arbeitsklo, verletzt (ja, ihr wisst schon, wie sowas passieren könnte!), muss kein Geld von der Berufsgenossenschaft bekommen.
Diese Entscheidung hat das Sozialgericht Heilbronn am Mittwoch getroffen. Geklagt hatte ein Mechaniker. Er war im Januar 2017 im Toilettenraum seiner Arbeitsstelle auf seifigem Boden ausgerutscht und mit dem Kopf gegen das Waschbecken gefallen.
Eine Anerkennung als Arbeitsunfall lehnte die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ab. Der Besuch der Toilette sei privater Natur.
Das Sozialgericht bestätigte das. Der Mann hatte argumentiert, der seifige Boden liege in der Verantwortung der Firma. Das Gericht führte in seiner Begründung jedoch aus, dass auch in öffentlichen und privaten Toilettenräumen die Fliesen nass und seifig sein könnten und daher keine besondere betriebliche Gefahr vorliege.
Aber der Kogang ist noch nicht vorbei! Der Mann legte gegen das Urteil bereits Berufung vor dem Landessozialgericht ein.
(pb/dpa)