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15-Kilometer-Regel: Deutsche Bahn wird "Radius der Zugreisenden" nicht überprüfen

Zugbegleiterin der DB Deutsche n Bahn AG trägt während der Zugabfertigung eines ICE eine Mund Nase Bedeckung im Hauptbahnhof Frankfurt, Hessen, Deutschland *** Train attendant of DB Deutsche n Bahn AG ...
Bei der Deutschen Bahn ändert sich durch die neuen Maßnahmen nichts.Bild: www.imago-images.de / Ralph Peters
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15-Kilometer-Regel: Deutsche Bahn wird den "Radius der Zugreisenden" nicht überprüfen

06.01.2021, 13:5308.01.2021, 13:54
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Kaum etwas hat mit Blick auf den verschärften Lockdown in Deutschland so viele Emotionen ausgelöst wie die am Dienstag von der Bundesregierung angekündigte 15-Kilometer-Regel für Regionen mit hohem Corona-Inzidenzwert (nämlich über 200). Diese Einschränkung der Bewegungsfreiheit soll helfen, die Bewegungen im Land zu reduzieren – und damit die Corona-Infektionszahlen weiter herunter zu ringen. So weit, so gut. Stellt sich nur die Frage: Wer soll die Einhaltung eines 15-Kilometer-Radius überhaupt überprüfen?

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warnte bereits, ihre Beamten könnten die neuen Maßnahmen maximal stichprobenmäßig durchsetzen, auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält die Regel für "kaum kontrollierbar". Der Autoverkehr ist nicht zu überblicken. Bleibt als Stellschraube eigentlich nur der Zugverkehr. Schließlich zeigt hier schon das Ticket an, von wo nach wo die Reise geht.

Deutsche Bahn wird "nichts mit der Kontrolle zu tun haben"

Müssen Schaffner also in Zukunft kontrollieren, ob sich die Gäste aus dem erlaubten Radius herausbewegt haben? Nein, so lautet zumindest die klare Antwort der Deutschen Bahn. "Die DB hat keine hoheitlichen Aufgaben und wird daher auch nichts mit der Kontrolle der 15-km-Regel zu tun haben, das unterliegt den örtlichen Behörden", erklärt Bahnsprecher Oliver Schumacher auf watson-Anfrage.

Heißt auch: Wer sich rechtswidrig auf einen zu weiten Weg macht, wird bei der Ticketkontrolle nicht auffliegen – sofern nicht die Bundespolizei Stichproben in den Zügen machen sollte.

Das sei auch nur logisch, erläutert Schumacher: "Schließlich darf weiter über die 15 Kilometer hinaus gereist werden, wenn es einen triftigen Grund gibt und es kann ja immer sein, dass jemand gerade mit dem Zug zur Arbeit pendeln muss – auch wenn das eine 16-Kilometer-Strecke bedeutet."

"Unsere Schaffner werden nicht überprüfen, ob der Radius der Zugreisenden eingehalten wurde."

Die Deutsche Bahn sei weder verantwortlich noch befugt, die Reisegründe zu hinterfragen oder die Reisewege auf Kilometerzahlen zu prüfen. Das heißt auch: Jeder kann weiterhin eine Zugreise buchen, wie es ihm gefällt, selbst wenn er aus einer Region mit hohem Inzidenzwert kommt. Schuhmacher bestätigt: "Auch bei den Tickets wird es keine Einschränkungen geben, der Reisegrund wird beim Kauf schließlich nicht abgefragt."

Und so scheint es, als müssten die Regierungen in Bund und Ländern vor allem darauf vertrauen, dass sich die Menschen in Deutschland freiwillig an die 15-Kilometer-Regel halten.

(jd)

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