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Grillen trotz Corona-Epidemie? Darf ich oder darf ich nicht?

A couple cooking food together on a barbecue for their friends at an outdoor lunch on a local farm.
Grillen ist im eigenen Garten erlaubt, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Bild: Getty / E+ / TommL
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Grillen in Corona-Zeiten: Darf ich oder darf ich nicht?

10.04.2020, 15:03
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Die Sonne scheint, es ist angenehm mild draußen und wenn man sich abends in eine Decke mummelt, kann man auch schon mal auf der Terrasse oder dem Balkon essen.

Und ihr habt bestimmt auch schon den einen oder anderen Grillgeruch vernommen. Aber ist das in Zeiten von Corona überhaupt erlaubt? Mit Kontaktbeschränkungen?

Hier kommt die wunderbare Entwarnung: Das Grillen im eigenen Garten gehört zu den wenigen Vergnügungen, die in der Corona-Krise noch erlaubt sind. Allerdings nur zu zweit oder im Familienkreis.

Grillen ist hier nicht erlaubt

Juhu! Nicht erlaubt ist das Grillen wegen der Ausgangs-und Kontaktbeschränkungen allerdings in Parks oder Grillplätzen. Ebenso mit Freunden ist das Brutzeln von Gemüse, Wurst und anderen Leckereien nicht gestattet.

Lediglich mit Personen, die in deinem Haushalt leben, darfst du dir einen entspannten Abend auf der Terrasse machen. Und wenn du einen Balkon hast: Check vorher, ob dir das gestattet ist, deine Nachbarn willst du schließlich nicht stören. Das gilt auch in Nicht-Pandemiezeiten.

Mit Holzkohle auf dem Balkon grillen ist es übrigens komplett verboten, ganz egal, was im Mietvertrag steht. Das urteilten die Amtsgerichte Hamburg und Wuppertal – wegen der Geruchsbelästigung sowie der Brandgefahr.

Wundersame Gesetze beim Grillen auf Balkonen

Einen Haken hat die Sache aber doch noch. Denn es ist nicht ganz klar, wie oft du auf deinem Balkon grillen darfst. Ja, auch über diese Frage wurde tatsächlich schon geurteilt. Allerdings nicht einheitlich.

Das Amtsgericht Bonn entschied 1997, dass Grillen auf seinem eigenen Balkon oder der Terrasse von April bis September lediglich einmal (!) im Monat erlaubt ist. Und: Du musst dem Nachbarn vor 48 Stunden Bescheid gegeben haben. Laut dem Aachener Gericht immerhin zweimal. Das Amtsgericht Westerstede (Landkreis Ammerland) ist da am großzügigsten. Sie erlauben das Grillen bis zu zehnmal im Jahr.

Entscheidend ist hier: Bei diesen Urteilen handelt es sich um Empfehlungen. Wichtig ist, dass man Rücksicht auf seine Nachbarn nimmt.

Alternativer Grillplatz

Wenn deine Eltern einen Schrebergarten haben, kannst du dorthin gehen. Aber eben nur wieder zu zweit oder mit den Personen in deiner Wohnung.

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(lin)

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