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Urlaub: Stornieren oder im nächsten Jahr nehmen – Anwalt klärt drängende Fragen

Urlaub in Zeiten von Corona
Was tun, wenn man nicht wegfliegen kann? (Symbolbild)Bild: E+ / Martin Dimitrov
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Stornieren, auszahlen, im nächsten Jahr nehmen: Was mit deinen Urlaubstagen passiert

30.04.2020, 16:02
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Bisher sieht es nicht danach aus, dass die Corona-Maßnahmen ganz zurückgefahren werden. Zwar dürfen Läden mit einer Größe von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen, Kontaktsperren und Grenzkontrollen gelten jedoch noch bis mindestens Anfang Mai. Für viele Deutsche ist entsprechend unklar, was mit ihrem Sommerurlaub passiert. Denn während der Sommer sich mit jedem Tag nähert, rückt die Normalität immer weiter in die Ferne.

Dass das Auswirkungen hat, verdeutlicht der Deutschlandtrend des ARD "Morgenmagazins". Rund ein Drittel der 1057 Befragten gab dabei an, den geplanten Urlaub storniert oder verschoben zu haben. Gerade für Berufstätige tun sich da aber viele Fragen auf.

Können bereits festgelegte Urlaubstage storniert werden? Was, wenn man seinen Urlaub in diesem Jahr nicht nehmen möchte? Kann er einfach ins kommende mitgenommen werden? Über diese Fragen sprachen wir mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Kitzmann. Er leitet die Kanzlei Kitzmann & Partner.

Fünf Fragen zum Jahresurlaub

Kann man seinen Urlaub zurückgeben?

Ist der Urlaubszeitraum bereits abgesprochen und festgelegt, kann keine Partei einseitig davon zurücktreten.

"Es kann also nicht passieren, dass der Arbeitgeber den Urlaub einfach widerruft."
Philipp Kitzmann

Genauso wenig kann der Arbeitnehmer ihn einfach zurückgeben. Denn es gilt Verträge einzuhalten, die man geschlossen hat. Und hier hat man sich eben auf einen Urlaubszeitraum vertraglich geeinigt.

Dennoch gibt es eine Möglichkeit, von seinem Urlaub zurückzutreten. "Einvernehmlich ist das immer möglich. Genauso wie man einvernehmlich einen Urlaub vereinbart hat, kann man nach Rücksprachen davon zurücktreten", sagt Kitzmann. Viele Arbeitgeber zeigen in dem Punkt Verständnis. Allerdings müsse das immer individuell ausgehandelt werden.

Kann man seine Urlaubstage ins nächste Jahr mitnehmen?

Laut Kitzmann gibt es da eine gesetzliche Regelung: "Im Bundesurlaubsgesetz steht etwa, dass die Übertragung aufs nächste Kalenderjahr nur dann möglich ist, wenn betrieblich dringende oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe nicht möglich machen, den Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen." Hierbei ist wichtig, dass der Urlaub der Erholung dient. Es nützt also nichts, Urlaub über mehrere Jahre aufzustauen.

Sollte jemand aufgrund betrieblicher oder persönlicher Umstände gezwungen werden, seinen Urlaub ins nächste Jahr mitzunehmen, muss er diesen innerhalb der ersten drei Monate des nächsten Kalenderjahres nehmen. Manche Arbeitgeber können das auch großzügiger handhaben.

Darf der Arbeitgeber mir Urlaub in einem bestimmten Zeitraum verwehren?

Zunächst ist es so, dass der Arbeitnehmer den Wunschzeitraum für seinen Urlaub benennt. Der Arbeitgeber soll dem Wunsch nachkommen.

"Sprechen aber dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer dem entgegen, muss er nicht zustimmen."
Philipp Kitzmann

Hier muss der Arbeitgeber auch die Interessen der anderen Arbeitnehmer berücksichtigen. Ein Klassiker wäre hier der Sommerurlaub. Da muss der Arbeitgeber natürlich abwägen, schließlich können nicht alle Arbeitnehmer auf einen Schlag weg sein.

Hier liegt es nahe, denjenigen in den Sommerferien ihren Urlaubswunsch zu gewähren, die schulpflichtige Kinder haben und auf die Ferienzeiten angewiesen sind. Arbeitnehmer ohne schulpflichtige Kinder können dann auf Zeiträume außerhalb der Ferien verwiesen werden, damit nicht alle Arbeitnehmer gleichzeitig fehlen.

Kann der Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen?

Es kommt in vielen Betrieben vor, dass der Arbeitgeber sagt, über Weihnachten wird dichtgemacht und da fahren alle in den Urlaub.

"Das geht schon, gilt aber nicht für den gesamten Urlaub."
Philipp Kitzmann

Es sei für den Arbeitgeber allerdings möglich, 50 Prozent des Urlaubes als Betriebsurlaub festzulegen, ergänzt Kitzmann.

Kann man sich seinen Urlaub auszahlen lassen?

"Im Arbeitsverhältnis ist das nicht vorgesehen", sagt Kitzmann. Grund: Der Urlaub dient als Erholung. Und Geld kann in diesem Punkt die Freizeit nicht ersetzen. Im laufenden Arbeitsverhältnis kann man sich diesen also nicht auszahlen lassen. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch endet und man nicht die Chance hatte, seinen Urlaub zu nehmen, dann kriegt man ihn tatsächlich ausgezahlt.

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