Kein Grund für miese Laune. Good News!
Eigentlich hast du es ja schon immer gewusst...
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen. Sie müssen eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben.
(pb/dpa)