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Cathy Hummels wegen Schleichwerbungs-Vorwurf vor Gericht: Anwalt erklärt Urteil

25.06.2020, Bayern, München: Cathy Hummels, Influencerin, kommt vor Verhandlungsbeginn im Oberlandesgericht in den Gerichtssaal zur Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um Schleichwerbung. Die Organis ...
Cathy Hummels: Die Influencerin und Moderatorin war am Donnerstag vor Gericht.Bild: Sven Hoppe/dpa
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Schleichwerbungs-Prozess: Anwalt erklärt Urteil von Cathy Hummels

25.06.2020, 16:10
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Cathy Hummels stand am Donnerstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Die 32-Jährige musste sich in einem Rechtsstreit erneut der Frage stellen, welche Informationspflicht für Influencer gelten würde. Immer wieder hatte es Schleichwerbung-Vorwürfe gegen die Frau von Mats Hummels gegeben, ihr wurde unterstellt, dass sie es versäumt hätte, mehrere Beiträge mit dem Zusatz "bezahlte Partnerschaft" zu versehen.

Kläger war der Verband Sozialer Wettbewerb. Der Berliner Verein ist für seine zahlreichen Abmahnungen bekannt. 2019 hatte er in erster Instanz vor dem Münchner Landgericht gegen Cathy Hummels verloren. Nun ging es im Revisionsprozess weiter. Hummels wies die Vorwürfe jedoch entschieden zurück: Laut ihren Angaben hätte sie für die Beiträge keine Gegenleistung von den angeführten Firmen erhalten.

25.06.2020, Bayern, München: Cathy Hummels, Influencerin, sitzt vor Verhandlungsbeginn im Oberlandesgericht im Gerichtssaal in der Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um Schleichwerbung. Die Organisa ...
Cathy Hummels im Gerichtssaal.Bild: Sven Hoppe/dpa

Schon in erster Instanz hatte für das Münchner Landgericht festgestanden, dass für Influencer keine strengeren Maßstäbe gelten sollten als für die Presse. Auch in Zeitschriften seien Produkthinweise erlaubt, ohne dass das als Schleichwerbung gelten würde.

Cathy Hummels siegt auch in zweiter Instanz vor Gericht

Nun hat Cathy Hummels in zweiter Instanz erneut Recht bekommen. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung des Verbandes Sozialer Wettbewerb zurück. "Ich mach' das unentgeltlich, weil das meine Leidenschaft ist", betonte Cathy Hummels am Rande der Verhandlung.

"Dieser Sieg vor dem Oberlandesgericht ist für uns alle", teilte sie anschließend auf Instagram mit.

Ein bitterer Beigeschmack bleibt: Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Der Grund: Andere Gerichte hätten in ähnlich gelagerten Fällen anders entschieden.

Medienanwalt erklärt Hummels-Urteil

Medienanwalt Christian Solmecke erklärt watson, was das Urteil für die ganze Branche bedeutet und ob sich dadurch etwas maßgeblich ändern werde.

Christian Solmecke: Der Medienanwalt erklärt, was das Urteil für die Branche bedeutet.
Christian Solmecke: Der Medienanwalt erklärt, was das Urteil für die Branche bedeutet.Bild: Christian Solmecke

watson: Was bedeutet das Urteil für die Influencer?

Christian Solmecke: Ein ohne Frage erfreuliches Urteil für Cathy Hummels und alle Influencer. Dennoch muss nun ein womöglich folgendes höchstrichterliches Urteil abgewartet werden, da die Revision zugelassen wurde und das Urteil (noch) nicht rechtskräftig ist. Da es um bislang nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfragen geht, liegt eine Revision auf der Hand. Zumal andere Gerichte die Problematik zuletzt auch anders gewertet haben. Auch ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben, erhoffe sich der Influencer womöglich von seinem Posting, dass sich dadurch künftig vielleicht eine entsprechende Partnerschaft ergebe.

Wird das Urteil die Branche maßgeblich ändern?

Derzeit herrscht eine große Unsicherheit unter Influencern. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte bislang ungeklärte Rechtsfragen beantworten und der Branche Sicherheit bringen. Informierten Instagram-Nutzern ist klar, dass mit einem Influencer-Post kommerzielle Zwecke verfolgt werden. Dieser muss nicht obendrein als Werbung gekennzeichnet werden. Eine letztinstanzliche Entscheidung würde, was diese Frage angeht, endlich Rechtsklarheit bringen. Der Bundesgerichtshof könnte daher eine seit langem umstrittene Rechtslage klären.

Paragraph 5a muss laut Cathy Hummels auch für die Influencer gelten. Was steckt dahinter?

Konkret stellt sich im Prozess um den Instagram-Account von Cathy Hummels – so wie auch im Falle anderer Influencer und Influencerinnen – die Frage, ob diese nach Paragraph 5a Abs. 6 UWG gegen Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

Was bedeutet das konkret?

Dort heißt es unter anderem, dass man als Werbender "den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung kenntlich machen muss, wenn sich der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt". Das Landgericht München war in der Vorinstanz der Ansicht, dass das Posten der Bilder durch Hummels auf ihrem Instagram-Account zwar als geschäftliche Handlung einzuordnen sei, weil Hummels durch die Posts sowohl die verlinkten Unternehmen, für die sie wirbt, als auch ihr eigenes Unternehmen fördern wollte.

Daraus folge allerdings nicht, dass die betreffenden Posts als unzulässige Schleichwerbung anzusehen seien. Der Instagram-Account von Cathy Hummels lasse den kommerziellen Zweck im Sinne des oben beschriebenen Paragraphen erkennen. Das Oberlandesgericht München ging nun noch weiter und entschied, dass Hummels mit ihrem Instagram-Account nicht einmal einer geschäftlichen Handlung nachgeht. Eine solche Auslegung des Paragraphen begrüßt Cathy Hummels natürlich und wünscht sich, dass diese für alle Influencer gilt.

Wie bewerten Sie es, dass Cathy Hummels bis zur letzten Instanz gehen wollte?

Nach dem heutigen Sieg von Cathy Hummels ist es eigentlich hinfällig – zumindest aus Sicht von Frau Hummels. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass die Gegenseite in Revision gehen wird. Insofern dürfte es doch zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommen. Ein positives BGH-Urteil wäre selbstverständlich sowohl für Frau Hummels als auch für alle anderen Influencer ein enormer Erfolg. Insofern verstehe ich hier Cathy Hummels, schließlich verdient sie als Influencerin gutes Geld. Die Frage der Werbekennzeichnung ist dabei eine elementare Frage, die einer höchstrichterlichen Beurteilung bedarf.

(iger/mit dpa)

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