Am 9. Februar ist Kasia Lenhardt mit nur 25 Jahren gestorben. Die Polizei gab kurz nach dem Todesfall bekannt: "Es gab gestern gegen 20.30 Uhr einen Einsatz der Polizei in Charlottenburg wegen des Verdachts eines Suizides. Es wurde eine leblose Person in der Wohnung aufgefunden. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nicht vor."
Zuvor geriet die ehemalige "GNTM"-Kandidatin in die Schlagzeilen, weil Fußballspieler Jérôme Boateng eine Woche zuvor die Trennung der beiden verkündet hatte. Vorwürfe in beide Richtungen wurden bekannt, auch die frühere Partnerin des Fußballspielers mischte sich ein. Nach Kasias Tod wurde im Netz besonders die Forderung nach einer lückenlosen Aufklärung der Todesumstände laut.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde eine Obduktion der Leiche durchgeführt. Nun nahm der zuständige Rechtsmediziner Michael Tsokos Stellung zu dem Ergebnis und wehrte sich auf Instagram gegen Vorwürfe, die seine Arbeit betreffen.
Der Leiter der Rechtsmedizin der Berliner Charité erklärte zunächst, dass die Berliner Staatsanwaltschaft festgestellt hat, dass die Obduktion von Kasia Lenhardt keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben habe. "Das heißt, sie ist nicht umgebracht worden", stellte Tsokos klar. Und weiter:
Im Anschluss daran erklärte der Arzt, wie die Obduktion abgelaufen sei und zwar "nicht allein im stillen Kämmerlein". Nach Strafprozessordnung seien immer zwei Obduzenten vorgeschrieben, es sei ein Sektionsassistent dabei und in diesem Fall sei auch noch eine Vertreterin des Berliner Landeskriminalamtes, neben diversen Mitarbeitern der Rechtsmedizin, bei der Obduktion im Obduktionssaal anwesend gewesen.
Der Professor sei jetzt seit 25 Jahren im Bereich der Rechtsmedizin tätig und aus diesem Grund wären die Unterstellungen, die er und seine Mitarbeiter in den vergangenen Tagen in den sozialen Netzwerken teilweise lesen mussten, ziemlich erbärmlich. Er teilte dazu weiter mit:
Tsokos betonte zudem: "Ein funktionierender Rechtsstaat ist immer abhängig von einer objektiven und nach neuesten wissenschaftlichen Gesichtspunkten arbeitenden Rechtsmedizin. Und das ist in Deutschland tatsächlich der Fall." Daher meinte der Professor schließlich:
Zum Abschluss gab der Rechtsmediziner noch einen Hinweis, wie mit dem Tod von Kasia umgegangen werden sollte: "Der Tod, das wird sich jeder vorstellen können oder hat das schon erlebt, der Tod eines nahen Angehörigen ist für die Familie unheimlich schmerzhaft. Gerade, wenn es sich um so einen jungen Menschen handelt. Aber noch schlimmer sind Gerüchte und Gerede. Deshalb mein Hinweis als Rechtsmediziner mit 25 Jahren Erfahrung: Manchmal muss man die Toten einfach ruhen lassen."
(iger)