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Wendler-Hochzeit mit Laura Müller – Anwalt: "Dann ist die Verlobung nichtig"

Michael Wendler und Laura Müller: Die beiden wollen sich Anfang August in den USA das Jawort geben.
Michael Wendler und Laura Müller: Die beiden wollen sich Anfang August in den USA das Jawort geben.Bild: imago images/ Future Image
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Wendler verlobt, obwohl er noch verheiratet ist: Anwalt erklärt rechtliche Lage

02.05.2020, 08:57
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Michael Wendler und Claudia Norberg gaben sich 2009 romantisch auf Sylt das Jawort. Wenig später fand auf Mallorca die kirchliche Trauung statt. 29 Jahre lang waren sie ein Paar, 2018 gaben die beiden offiziell ihre Trennung bekannt. Der Schlagerbarde verliebte sich schnell in die damals 18-jährige Laura Müller. Jetzt steht fest: Laura und Michael wollen heiraten. Der Wendler machte seiner Laura bereits einen Antrag über den Dächern Kölns.

Laura freute sich danach: "Das ist der schönste Verlobungsring, den ich mir hätte erträumen können." Der Wendler zeigte sich überglücklich. Die Hochzeit am 2. August soll von RTL-Kameras begleitet werden, wie der Sender mitteilte. Das Besondere: Sogar eine Live-Übertragung soll es aus Las Vegas geben. Diesen Trauort haben sich die Verliebten ausgesucht.

Neben der Corona-Krise gibt es nur ein Problem. Claudia Norberg sagte der "Bunte": "Unsere Scheidung ist noch nicht vollzogen." Demzufolge sei der Wendler trotz Verlobung noch gar nicht frei für eine neue Ehe. Watson hat dazu mit Medienanwalt Christian Solmecke gesprochen, der aufklärt, was die Verlobung unter diesen Voraussetzungen bedeutet.

Das sagt Anwalt Christian Solmecke zum Hochzeitswirrwarr

watson: Ist die Verlobung rechtsgültig, wenn man noch nicht geschieden ist?

Anwalt Christian Solmecke.
Anwalt Christian Solmecke.Bild: Christian Solmecke

Christian Solmecke: Grundsätzlich gilt: Wer sich verlobt, der muss ehefähig sein. Ein Verlöbnis ist sittenwidrig und nichtig, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt des Verlöbnisses (noch) mit einer anderen Person verheiratet ist. Mit anderen Worten: Wer noch verheiratet ist, der darf keine neue Ehe eingehen, darf also auch kein neues Versprechen abgeben. Allerdings ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob ein Verlöbnis auch dann sittenwidrig und nichtig sein soll, wenn das gerichtliche Scheidungsverfahren läuft.

Meiner Auffassung nach sollte in solchen Fällen nicht von vornherein von Sittenwidrigkeit ausgegangen werden. Wenn das Scheidungsverfahren bereits läuft, heißt das schließlich zumeist, dass die Ehegatten bereits seit längerer Zeit getrennt leben. Wird in dieser Phase von einem Ehegatten eine neue Beziehung eingegangen, wird diese nach unseren heutigen Moralvorstellungen sicher nicht mehr gesellschaftlich als sittenwidrig erachtet, mag sie auch formal 'ehewidrig' sein.

Claudia Norberg und Michael Wendler: Dieses Foto ist im Jahr 2009 auf ihrem Weg zur Hochzeit enstanden.
Claudia Norberg und Michael Wendler: Dieses Foto ist im Jahr 2009 auf ihrem Weg zur Hochzeit enstanden.Bild: imago images/ Revierfoto

Wie würden Sie die Verlobung bewerten?

Für mich gibt es keinen Anlass, ein Eheversprechen, das unter solchen Umständen stillschweigend an das erfolgreiche Scheidungsverfahren geknüpft ist, für sittenwidrig zu erachten. Solange der Wendler noch verheiratet ist, liegt es auch für seine Laura auf der Hand, dass die Eheschließung erst erfolgen kann, wenn die noch bestehende Wendler-Ehe rechtskräftig geschieden ist. Die Verlobung ist nach meiner Überzeugung daher rechtsgültig.

Welche rechtliche Bedeutung hat eine Verlobung?

Weder bedarf die Verlobung beim gegenseitigen Eheversprechen einer besonderen Form noch bei Auflösung des Versprechens. Übrigens ist entgegen der landläufigen Ansicht nach ein Ring nicht notwendig. Sofern einer der Partner nicht länger am Verlöbnis festhalten will, hat der andere selbstverständlich kein Recht darauf, die Ehe einzuklagen. Je nach Sachlage allerdings kann eine aufgelöste Verlobung aber zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen.

Mit welchen Konsequenzen muss der Partner denn rechnen, wenn die Hochzeit nicht zustande kommt?

In jedem Fall wird die Rückgabe von Geschenken auch im Fall des Wendlers nötig sein, sofern die Verlobung aufgelöst werden sollte. Die darüber hinausgehende Frage ist, ob auch ein eventueller Schaden ersetzt werden muss. Eine Schadenersatzpflicht würde hier alle Aufwendungen umfassen, die 'in Erwartung der Ehe' entstanden sind.

Im Wendler-Fall jedoch liegt es auf der Hand, dass ein eventueller Aufwendungsersatz nur in Betracht kommen kann, wenn das Verlöbnis aus einem anderen (wichtigen) Grund scheitert, denn auf Geltendmachung der fehlenden Ehescheidung als wichtigem Grund haben die Verlobten einvernehmlich und bewusst verzichtet.

(iger)

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