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Bushido: Rapper darf in Prozess aussagen – doch nicht gegen Arafat Abou-Chaker

Bushido bei Gericht.
Bushido bei Gericht.Bild: www.imago-images.de / Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Rapper darf aussagen – aber nicht gegen Arafat Abou-Chaker

02.09.2020, 16:5721.06.2021, 16:29
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Eigentlich sollte der Mittwoch der erste richtig interessante Tag im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker werden. Nach zwei Verschiebungen sollte der Rapper Bushido, der als Nebenkläger auftritt, aussagen. Ursprünglich war das bereits für vergangene Woche geplant, aufgrund diverser Anträge der Verteidigung wurde es dann aber auf Montag verschoben. Da wiederum fiel der Verhandlungstag aus – sodass nun am Mittwoch der große Tag sein sollte.

Tatsächlich sagte Bushido auch aus – allerdings nicht so, wie er sich das gedacht hatte. Aber von vorne.

Zunächst mal weckte der dritte Prozesstag deutlich mehr öffentliches Interesse als die vorhergehenden. Die Aussicht auf eine Aussage Bushidos hatte offenbar viele dazu bewogen, sich in der Schlange vor dem Besuchereingang des Kriminalgerichts Moabit in Berlin einzureihen. Allerdings waren darunter erneut keine Fans des Rappers, sondern die gewohnte Mischung aus Journalisten, Jura-Studierenden und Prozess-Fans (ja, das gibt es).

Kleinerer Tumult vor dem Gericht

Noch vor Verhandlungsbeginn kam es zu einem kleinen Tumult vor dem Gericht. Kurz bevor sich die Türen des Besuchereingangs öffneten, tauchten drei Verwandte eines des Angeklagten auf. Sie wollten an der Schlange vorbeigehen – was bei den übrigen Wartenden auf heftigen Widerspruch stieß. Ein Bruder von Arafat Abou-Chaker, der nicht angeklagt ist, schaltete sich auch noch ein. Gerichtssprecherin Lisa Jani wurde dazugerufen – und löste die Situation sehr souverän. Sie sprach mit dem Vorsitzenden Richter und sorgte dafür, dass für die Familienangehörigen Plätze zur Verfügung gestellt wurden, die nicht zulasten des wegen der Corona-Maßnahmen sehr begrenzten Zuschauerkontigents gingen. Eine Lösung, mit der letztlich alle zufrieden waren.

Bis auf den Reporter von watson, der trotzdem nicht mehr in den Gerichtssaal kam. Nächstes Mal noch früher aufstehen! Zum Glück erklärte sich eine junge Rechtsreferendarin aus Bayern bereit, vom weiteren Fortgang zu berichten. Es folgt ihre Zusammenfassung der Ereignisse.

Verteidiger beantragen erneut Akteneinsicht

Zu Beginn der Verhandlung bezogen sich die Verteidiger demnach erneut auf ihren Antrag aus der vergangenen Sitzung. In diesem hatten sie Akteneinsicht in frühere Vernehmungen von Bushido und seiner Frau gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte dies mit dem Hinweis zurückgewiesen, diese Aussagen hätten mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun. Die Anwälte jedoch erneuerten ihre Forderung. Sie beharrten darauf, dass am Inhalt der Aussagen ein berechtigtes Interesse bestehe. Dabei bezogen sie sich in ihrer Begründung auf Urteile des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts. Das Ziel dieses Antrags ist klar: Die Glaubwürdigkeit von Bushido als Zeuge infrage zu stellen, bevor dieser aussagen kann. Das könnte bedeuten: Erstmal Zeit gewinnen, und wenn möglich, seine Aussage ganz verhindern.

Das Gericht zog sich daraufhin für 20 Minuten zur Beratung zurück. Nach dieser Unterbrechung erklärte der Vorsitzende Richter, der Antrag der Verteidigung sei berechtigt und forderte die Staatsanwaltschaft auf, die geforderten Akten bereitzustellen. Gleichzeitig erklärte er aber, trotzdem mit der Vernehmung Bushidos beginnen zu wollen. Das wiederum löste bei den Verteidigern Erstaunen aus. Sie waren wohl zunächst davon ausgegangen, dass sie vor Bushidos Zeugenaussage Akteneinsicht bekommen. Der Richter erklärte, Bushido solle nur zu seiner Musikkarriere, nicht zu seinen Geschäftsbeziehungen zu Arafat Abou-Chaker aussagen. Die Verteidiger erklärten, darüber müssten sie zunächst beraten. "Das können Sie ja in der Mittagspause machen", lautete die Antwort des Richters.

Ein Verteidiger mit dem Angeklagten Arafat Abou-Chaker.
Ein Verteidiger mit dem Angeklagten Arafat Abou-Chaker.Bild: dpa Pool / ---

Bushido darf endlich reden – aber nicht über Arafat

Nach einer Stunde ging es dann weiter. Die Verteidigung erklärte, sie sehe vorerst davon ab, gegen die Aussage Bushidos vorzugehen. So durfte der Rapper endlich reden. Allerdings sprach er überhaupt nicht zum Anlass des Prozesses, sondern erzählte von den Anfängen seiner Musikkarriere. 1994 habe er einige Leute an seiner damaligen Schule kennengelernt, erzählt er. Über Graffiti kam er schließlich zum Rap und nahm erste Songs und Tapes in seinem Kinderzimmer auf. "Ich wollte unbedingt dazu gehören", so Bushido. Es gibt einige unfreiwillig komische Momente, etwa, wenn er erklärt, welche Rolle "Frauenhintern in Unterwäsche" in Rapvideos spielen – vor der Erwähnung seiner damaligen Weggefährten King Orgasmus One und Frauenarzt warnt: "Die Namen werden Sie jetzt wahrscheinlich ein bisschen erschrecken."

Zunächst sei das alles aber von wenig Erfolg oder überhaupt Aufmerksamkeit gekrönt gewesen. Doch mit dem Album "King of Kingz" 2001 schaffte er schließlich den Durchbruch. Es folgte 2003 der Deal bei Aggro Berlin – und kurz darauf der Vertragsstreit mit dem Label. Da trat dann schließlich ein gewisser Arafat Abou-Chaker in sein Leben – doch davon durfte er nicht berichten, zumindest nicht an diesem Tag.

Wie es nun weitergeht, ist völlig offen. Geht es nach der Verteidigung, darf Bushido vorerst keine weiteren Details erzählen, da es von nun an um seine Beziehung zum Angeklagten gehen würde. So oder so – Fortsetzung folgt, und zwar kommenden Montag.

(om)

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