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Anwalt fährt Bushido im Abou-Chaker-Prozess an: "Sie stellen hier keine Fragen"

Bild-Motiv: Bushido Berlin den 25.01.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung, Noetigung, Beleidigung,  ...
Bushido sagte am Mittwoch weiter gegen Arafat Abou-Chaker aus.Bild: www.imago-images.de / Olaf Wagner
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Anwalt fährt Bushido beim Prozess gegen Arafat Abou-Chaker an: "Sie stellen hier keine Fragen"

12.02.2021, 08:3121.06.2021, 16:13
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Langsam wird der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder, bei dem Bushido als Zeuge und Nebenkläger auftritt, rekordverdächtig. Am Mittwoch war bereits der 23. Verhandlungstag – und noch immer sagte Bushido gegen seinen ehemaligen Freund und Geschäftspartner aus. Der Vorsitzende Richter bezeichnete den Rapper dann auch launig als "längsten Zeugen", und meinte damit, dass er noch nie jemand erlebt habe, der so viel Zeit im Zeugenstand zugebracht hat.

Auf den ersten Blick könnte einen das wundern. Schließlich geht es in der Anklageschrift vordergründig um einen einzelnen Vorfall, der sich im Januar 2018 zugetragen haben soll. Arafat Abou-Chaker und zwei seiner Brüder sollen Bushido laut dessen Aussage in einem Raum eingesperrt, bedroht, beleidigt und mit einer Wasserflasche geschlagen haben. Schwere Verletzungen hat der Rapper dabei nach eigenen Angaben nicht davongetragen. Sicher keine schöne Sache, falls es so passiert ist, aber strafrechtlich doch eher uninteressant.

Die Anklage zielt, im Sinne von Bushidos Nebenklage, auch auf etwas anderes ab: Bushido stellt das langjährige Verhältnis zu seinem Partner als - gelinde gesagt - einseitig dar. Ihm zufolge hat Arafat Abou-Chaker ihn ausgenutzt und unberechtigt Zahlungsforderungen erhoben. Um diese Darstellung glaubhaft zu machen, schilderte Bushido dem andächtig lauschenden Gericht praktisch seine gesamte Lebensgeschichte, nur gelegentlich von den lästigen Fragen der Verteidigung unterbrochen. Das erklärt, warum sich der Prozess trotz des vergleichsweise nichtigen Anlasses so lange zieht – und vermutlich weiter ziehen wird.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst hatte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Am Mittwoch ging es nun um den oder die Management-Verträge, die Bushido mit Abou-Chaker geschlossen hat. Zunächst fiel auf, dass Bushido extrem lange brauchte, sich in den Zeugenstand zu begeben. "Alles in Ordnung?", fragte der Richter. "Hexenschuss", lautete Bushidos Antwort. Er habe aber nicht durch Abwesenheit glänzen wollen, wie er schelmisch hinzufügte.

Die Vernehmung eröffnete einer der Anwälte von Arafat Abou-Chaker, John Sayed. Er ging mit Bushido zusammen ausführlich den Vertrag durch und stellte viele allgemeine Fragen zum Geschäftsverhältnis der beiden.

"Arafat hat sich eingeschaltet, wenn es Probleme gab"

Dabei ging es um viele Details, die bereits in vorherigen Verhandlungen besprochen wurden. Im Kern lautet Bushidos Darstellung der Ereignisse wie folgt: Im Vertrag wurde vereinbart, dass Arafat Abou-Chaker 30 Prozent der Einnahmen Bushidos zustehen. Er habe aber, so Bushido, in einigen Fällen stattdessen 50 Prozent gefordert und wohl auch erhalten. Er habe an seinen damaligen Geschäftspartner aber nicht freiwillig gezahlt, erklärte Bushido. "Da, wo er das Gefühl hatte, dass er die Finger krumm gemacht hat, hat er 50 Prozent verlangt."

Zudem war Bushido stets bemüht, die Verdienste seines ehemaligen Freundes als Manager möglichst kleinzureden. Musikalisch habe er keine Leistung erbracht, erklärte Bushido – was allerdings von einem Manager üblicherweise auch nicht erwartet wird. Seine Stärken hätten in einem anderen Bereich gelegen.

"Bei Streitereien ist es im Rap gang und gäbe, dass sich die Hintermänner treffen. Die Hintermänner wurden dann irgendwann als Manager bezeichnet."

Abou-Chaker habe sich eingeschaltet, wenn es Probleme gegeben habe. "Wenn jemand zum Beispiel eine Rechnung gestellt hat, von der er der Meinung war, sie wäre zu hoch." Die Musik an sich, aus künstlerischer Sicht, sei ihm egal gewesen. Wer das Buch "Kill Your Friends" von John Niven über die Musikindustrie gelesen hat, wird diesen Umstand allerdings nicht als besonders außergewöhnlich oder auch nur erwähnenswert betrachten.

Bild-Motiv: der Angeklagte Arafat Abou-Chaker Berlin den 14.12.2020 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung ...
Der Hauptangeklagte (l.) mit seinem Anwalt Sayed.Bild: www.imago-images.de / Olaf Wagner

Arafat holte die Rechte an Bushidos Alben von Aggro Berlin zurück

In einem Punkt musste Bushido seinem ehemaligen Manager dann aber doch eine erbrachte Leistung zugestehen. Die Rückgabe der Rechte an Bushidos Alben aus seiner Anfangszeit mit der Plattenfirma Aggro Berlin hatte Arafat Abou-Chaker rechtlich geltend gemacht, nachdem das Label gegen die Auflagen der zuvor geschlossenen Trennungsvereinbarung verstoßen hatte.

"Kann man sagen, dass Herr Abou-Chaker die Alben zurückgeholt hat?", fragte der Verteidiger. "Ja", räumte Bushido ein. "Würden Sie das als Leistung bezeichnen?", fragte Sayed weiter. "Ja, natürlich", brummte Bushido. "Aber hat er davon 30 Prozent bekommen?", fragte der Rapper zurück. Der Verteidiger blieb kühl. "Sie stellen hier keine Fragen", gab er zurück. "Entschuldigung", murmelte Bushido. Im Vergleich zum letzten Verhandlungstag wirkte er etwas kleinlauter. Am Montag hatte er sich wiederholt geweigert, Fragen zu beantworten. Seine Begründung: Dazu habe er doch schon ausgesagt. Der Richter hatte ihn daraufhin daran erinnert, dass er als Zeuge dennoch antworten müsse.

Unterschrift unter Vertrag gefälscht?

Zum Schluss hatte dann der Richter selbst noch ein paar Fragen. Diese zielten vor allem auf die Tatsache ab, dass es zwei Versionen des Management-Vertrags gibt. Eine davon soll laut Bushido gefälscht sein, er habe diese Version nie unterschrieben. "Die Unterschrift sieht auch ganz anders aus", behauptete der Rapper.

Der Richter wollte sich dieser Einschätzung nicht so ganz anschließen. Beide Verträge wurden per Beamer auf eine Leinwand im Saal projiziert. Ein Verteidiger wandte ein, wenn die beiden Unterschriften komplett identisch wären, wäre das ja eher ein Hinweis darauf, dass sie gefälscht sei. Bushido widersprach, es ging einige Mal hin und her, letztlich konnte die Frage, wie so oft in diesem Prozess, nicht eindeutig geklärt werden. Am kommenden Mittwoch geht es weiter, ob mit mehr Erkenntnisgewinn, bleibt offen.

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